Getrennte Eltern teilen sich neben dem regelmäßigen Unterhalt häufig einzelne größere Ausgaben für das Kind: eine Klassenfahrt, eine Brille, die Zahnspange, den Vereinsbeitrag. Für diese Aufteilung gibt es keine allgemein richtige Zahl. Verbreitet sind drei Wege – hälftig, nach dem Verhältnis der Einkommen oder nach dem Betreuungsanteil.
Der Streit entsteht in der Praxis selten an der Prozentzahl, sondern an der Erinnerung: Wer hat was bezahlt, war die Ausgabe abgesprochen, was davon ist längst ausgeglichen. Ein halbes Jahr später beantworten zwei Haushalte diese Fragen unterschiedlich, ohne dass jemand die Unwahrheit sagt.
Leo's Board hält deshalb nur fest, worüber beide Eltern sich einig sind: Eine Ausgabe zählt erst, wenn die andere Seite sie bestätigt hat. Unterhaltsberechnungen, Einkommensangaben und Zahlungsabwicklung gehören ausdrücklich nicht zum Funktionsumfang.